ImpressumKontakt
Gemeinde Oßling (Oberlausitz/Sachsen)
StartseiteTitel

Menü
Gemeindeverwaltung
Aktuelles
Abfallkalender
Bauen im Gemeindegebiet
Behördenwegweiser
Bildung
Formulare
Gemeinderat
Gesundheit
Ortschaftsräte
Satzungen, Verordnungen
Gemeinde
Bauen Wohnen
Wirtschaft
Tourismus


Gefördert durch die Europäische Union

Information zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen


Anlässlich der bevorstehenden Weidesaison sollte jeder Tierhalter seine Schutzmaßnahmen vor dem Wolf überprüfen und ggf. verbessern.

Schafe, Ziegen und Wild im Gatter werden am häufigsten von Wölfen getötet, da sie gut ins Beuteschema passen. Wölfe unterscheiden nicht zwischen Wild- und Nutztier. Daher ist es wichtig, dem Wolf den Zugang zu Nutztieren zu erschweren.

Herdenschutzmaßnahmen garantieren zwar keinen 100%igen Schutz, können jedoch Übergriffen effektiv reduzieren. Nachfolgende Maßnahmen haben sich gemäß den hiesigen sowie internationalen Erfahrungen als wirkungsvoll erwiesen.

Schafe, Ziegen und Wild in Gattern
Elektrozäune mit einer Höhe von 100 bis 120 cm bieten einen wirksamen Schutz. Sowohl Netzzäune als auch stromführende Litzenzäune (mit mindestens fünf Litzen) sind geeignet. Auch das Einstallen über Nacht ist bei kleineren Tierbeständen ein effektiver Schutz.

Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material stellen hingegen eine rein physische Barriere dar, da sie anders als Elektrozäune über keine aktive, abschreckende Wirkung verfügen. Erfahrungsgemäß können sie von Wölfen leicht untergraben oder übersprungen bzw. überklettert werden, weshalb sie seitens des Wolfsmanagements nicht empfohlen werden.

Im Bereich des Rosenthaler Rudels (siehe Karte) werden alle Schaf- und Ziegenhalter weiterhin dazu angehalten, zusätzlich zu den als Mindestschutz definierten Schutzstandards, ein "Flatterband" (Breitbandlitze), welches 20 bis 30 cm über dem Elektrozaun gespannt wird, einzusetzen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen. Diese zusätzliche Schutzmaßnahme ist im gekennzeichneten Gebiet voraussichtlich bis Ende Dezember 2017 notwendig.

Sollte das bereits erhaltene Flatterband nicht mehr einsetzbar sein oder nicht ausreichen, kann das benötigte Material (Breitbandlitze, Weidepfähle) auch in diesem Jahr wieder kostenfrei bei der Biosphärenreservatsverwaltung ausgeliehen werden. Kontakt: Herr Klingenberger, Tel. 035932/36531, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de

Herdenschutz vor Wölfen

Bei Wildgattern ist besonders auf einen Schutz vor dem Untergraben der Umzäunung durch den Wolf zu achten. Um dies zu verhindern kann zusätzlich eine Zaunschürze aus Knotengeflecht angebracht oder bodennahe stromführende Drahtlitzen verwendet werden.

Tierhalter sollten ihre Zäune regelmäßig auf Schwachstellen prüfen und diese zeitnah beseitigen. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten am Boden bieten und alle Seiten der Koppel müssen geschlossen sein − über offene Gräben oder Gewässer können Wölfe leicht eindringen. Bei stromführenden Zäunen ist eine ausreichende Spannung (mind. 2.500 V) und eine gute Erdung zu jeder Zeit wichtig. Die Zäune sollten nicht durchhängen, sondern die empfohlene Höhe von 100 bis 120 cm auf der gesamten Koppellänge aufweisen. Außerdem sollte die Koppel nicht zu klein sein, damit die Tiere selbst bei einem versuchten Übergriff durch einen Wolf genügend Platz zum Ausweichen haben und nicht aus der Koppel ausbrechen.

Rinder und Pferde
Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde gibt es, anders als für Schafe und Ziegen, in keinem west- und mitteleuropäischen Land spezielle, als Mindestschutz vorgeschriebene Schutzmaßnahmen für Rinder- und Pferdeherden. Allgemein geltende Haltungsbedingungen der guten fachlichen Praxis sollten eingehalten werden. Empfohlen wird allerdings, Kälber, Jungrinder und Fohlen nicht alleine, sondern zusammen mit erwachsenen Tieren auf der Weide zu halten. Hierfür sind stromführende Zäune, z.B. Litzenzäune, gut geeignet. Außerdem sollte die Einzäunung so beschaffen sein, dass die Tiere innerhalb der Koppel bleiben. Dies ist schon allein aus Gründen der Weidesicherheit anzuraten. Möchten Rinder- oder Pferdehalter ihre Koppel besser sichern, ist ein stromführender Litzenzaun bestehend aus 5 Litzen empfehlenswert.

Beratung zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Der Fördersatz liegt bei 80% der förderfähigen Ausgaben (vom Netto).

Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich als Tierhalter an die Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Kamenz:
Garnisonsplatz 13, 01917 Kamenz
Tel.: (0 35 78) 33 74 - 00
Fax: (0 35 78) 33 74 - 12
E-Mail: kamenz.lfulg@smul.sachsen.de

Für die Beratung von Tierhaltern zu Herdenschutzmaßnahmen oder zur Förderung steht Herr Klingenberger vom Biosphärenreservat in Malschwitz OT Wartha zur Verfügung (Tel.: 035932 / 36531, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de).

Die Beratung ist kostenfrei und kann auch vor Ort stattfinden.

Schadensausgleich
Schaf- und Ziegenhalter und Betreiber von Wildgattern können bei einem Übergriff ihren Anspruch auf Schadensausgleich geltend machen, wenn die Mindestschutzkriterien eingehalten wurden. Dazu gehören mind. 90 cm hohe Elektrozäune mit ausreichender Spannung (mind. 2500 V) oder mind. 120 cm hohe Festzäune. Die Koppel muss zudem an allen Seiten − auch zu Gewässern − geschlossen sein und überall einen festen Bodenabschluss aufweisen. Diese Kriterien werden seit 2008 als Mindestschutz akzeptiert und sind die Voraussetzung für die Zahlung von Schadensausgleich. Halter von Rindern, Pferden oder anderen Nutztierarten haben bei einem Wolfsübergriff unabhängig vom Mindestschutz Anspruch auf Schadensausgleich.

Eine weitere Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist eine Begutachtung vor Ort. Dafür muss die Meldung des Schadens durch den Tierhalter innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten, an Wochenenden oder Feiertagen kann der Kontakt zu den Rissgutachtern auch über die Rettungsleitstellen hergestellt werden. Die Fundsituation darf nicht verändert werden. Das tote Tier sollte abgedeckt werden, damit Nachnutzer (z.B. Fuchs, Kolkrabe) nicht heran können (auch Hunde sollten fern gehalten werden).

Im Monitoring-Jahr 2015/2016 wurden im Freistaat Sachsen 15 Rudel, 3 Paare und ein territoriales Einzeltier nachgewiesen. Von diesen 19 Territorien konnten bisher 17 auch im laufenden Monitoringjahr bestätigt werden. Im Landkreis Bautzen kommen fast im gesamten Gebiet nördlich der Autobahn A4 territoriale Wölfe vor. Südlich der Autobahn reicht das Territorium der Hohwald-Wölfin zum Teil in das Kreisgebiet hinein. Auch außerhalb dieses Gebietes gibt es im Süden des Landkreises immer wieder einzelne Nachweise von Wölfen. Der Status im Bereich Cunewalde/Czorneboh ist bisher nicht geklärt, sodass unklar ist ob hier weiterhin Wölfe sesshaft sind.

Hinweise aus der Bevölkerung, vor allem Sichtungen von Wölfen und auch Welpen, liefern wichtige Informationen für das Monitoring. So sind dies häufig die ersten Anhaltspunkte für Neuetablierungen, aber auch im bestehenden Wolfsgebiet sind sie hilfreich, um einzelne Rudel abgrenzen zu können. Bitte melden Sie Wolfshinweise an Ihr Landratsamt, an das Kontaktbüro "Wölfe in Sachsen" (s. unten) oder an das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und −forschung in Deutschland (Tel. 035727 / 57762, kontakt@lupus-institut.de).

Mehr Information zum Wolf in Sachsen:
Kontaktbüro "Wölfe in Sachsen"
Am Erlichthof 15
02956 Rietschen
Tel. 035772 / 46 76 2
Fax. 035772 / 46 77 1
E-Mail: kontaktbuero@wolf-sachsen.de
Internet: www.wolf-sachsen.de

Impressum