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Information zum Schutz von Weidetieren vor WölfenAnlässlich der bevorstehenden Weidesaison sollte jeder Tierhalter seine Schutzmaßnahmen vor dem Wolf überprüfen und ggf. verbessern. Schafe, Ziegen und Wild im Gatter werden am häufigsten von Wölfen getötet, da sie gut ins Beuteschema passen. Wölfe unterscheiden nicht zwischen Wild- und Nutztier. Daher ist es wichtig, dem Wolf den Zugang zu Nutztieren zu erschweren. Herdenschutzmaßnahmen garantieren zwar keinen 100%igen Schutz, können jedoch Übergriffen effektiv reduzieren. Nachfolgende Maßnahmen haben sich gemäß den hiesigen sowie internationalen Erfahrungen als wirkungsvoll erwiesen. Schafe, Ziegen und Wild in Gattern Elektrozäune mit einer Höhe von 100 bis 120 cm bieten einen wirksamen Schutz. Sowohl Netzzäune als auch stromführende Litzenzäune (mit mindestens fünf Litzen) sind geeignet. Auch das Einstallen über Nacht ist bei kleineren Tierbeständen ein effektiver Schutz. Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material stellen hingegen eine rein physische Barriere dar, da sie anders als Elektrozäune über keine aktive, abschreckende Wirkung verfügen. Erfahrungsgemäß können sie von Wölfen leicht untergraben oder übersprungen bzw. überklettert werden, weshalb sie seitens des Wolfsmanagements nicht empfohlen werden.
Bei Wildgattern ist besonders auf einen Schutz vor dem Untergraben der Umzäunung durch den Wolf zu achten. Um dies zu verhindern kann zusätzlich eine Zaunschürze aus Knotengeflecht angebracht oder bodennahe stromführende Drahtlitzen verwendet werden. Tierhalter sollten ihre Zäune regelmäßig auf Schwachstellen prüfen und diese zeitnah beseitigen. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten am Boden bieten und alle Seiten der Koppel müssen geschlossen sein − über offene Gräben oder Gewässer können Wölfe leicht eindringen. Bei stromführenden Zäunen ist eine ausreichende Spannung (mind. 2.500 V) und eine gute Erdung zu jeder Zeit wichtig. Die Zäune sollten nicht durchhängen, sondern die empfohlene Höhe von 100 bis 120 cm auf der gesamten Koppellänge aufweisen. Außerdem sollte die Koppel nicht zu klein sein, damit die Tiere selbst bei einem versuchten Übergriff durch einen Wolf genügend Platz zum Ausweichen haben und nicht aus der Koppel ausbrechen. Rinder und Pferde Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde gibt es, anders als für Schafe und Ziegen, in keinem west- und mitteleuropäischen Land spezielle, als Mindestschutz vorgeschriebene Schutzmaßnahmen für Rinder- und Pferdeherden. Allgemein geltende Haltungsbedingungen der guten fachlichen Praxis sollten eingehalten werden. Empfohlen wird allerdings, Kälber, Jungrinder und Fohlen nicht alleine, sondern zusammen mit erwachsenen Tieren auf der Weide zu halten. Hierfür sind stromführende Zäune, z.B. Litzenzäune, gut geeignet. Außerdem sollte die Einzäunung so beschaffen sein, dass die Tiere innerhalb der Koppel bleiben. Dies ist schon allein aus Gründen der Weidesicherheit anzuraten. Möchten Rinder- oder Pferdehalter ihre Koppel besser sichern, ist ein stromführender Litzenzaun bestehend aus 5 Litzen empfehlenswert. Beratung zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Der Fördersatz liegt bei 80% der förderfähigen Ausgaben (vom Netto).
Schadensausgleich Schaf- und Ziegenhalter und Betreiber von Wildgattern können bei einem Übergriff ihren Anspruch auf Schadensausgleich geltend machen, wenn die Mindestschutzkriterien eingehalten wurden. Dazu gehören mind. 90 cm hohe Elektrozäune mit ausreichender Spannung (mind. 2500 V) oder mind. 120 cm hohe Festzäune. Die Koppel muss zudem an allen Seiten − auch zu Gewässern − geschlossen sein und überall einen festen Bodenabschluss aufweisen. Diese Kriterien werden seit 2008 als Mindestschutz akzeptiert und sind die Voraussetzung für die Zahlung von Schadensausgleich. Halter von Rindern, Pferden oder anderen Nutztierarten haben bei einem Wolfsübergriff unabhängig vom Mindestschutz Anspruch auf Schadensausgleich. Eine weitere Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist eine Begutachtung vor Ort. Dafür muss die Meldung des Schadens durch den Tierhalter innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten, an Wochenenden oder Feiertagen kann der Kontakt zu den Rissgutachtern auch über die Rettungsleitstellen hergestellt werden. Die Fundsituation darf nicht verändert werden. Das tote Tier sollte abgedeckt werden, damit Nachnutzer (z.B. Fuchs, Kolkrabe) nicht heran können (auch Hunde sollten fern gehalten werden).
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