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Sehr geehrte Grundstückseigentümer,wir möchten hier alle Grundstückseigentümer, welche nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind, umfassend über die dezentrale Abwasserbeseitigung informieren. Überall dort, wo keine öffentliche Kanalisation mit einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage vorhanden und nach dem Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Oßling in den nächsten Jahren nicht vorgesehen ist, muss die Abwasserentsorgung dezentral erfolgen. Das bedeutet, dass das entstehende Abwasser in Kleinkläranlagen (KKA) behandelt werden muss, welche nach dem Wasserhaushaltsgesetz dem heutigen Stand entsprechend errichtet und betrieben werden müssen. Nach dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft war die Umrüstung herkömmlicher Anlagen in vollbiologische KKA bis zum 31.12.2015 umzusetzen (vgl. auch §2 Absatz 1 und §3 der Kleinkläranlagenverordnung). Neben dem Wasserrecht sind dabei baurechtliche Vorgaben und technische Regelwerke zu beachten und einzuhalten. Anforderungen an die Reinigungsleistung der KKA / gesetzlich geforderte Ablaufwerte: 150 mg/l chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 40 mg/l biochemischer Sauerstoffbedarf Überblick wichtiger Vorgaben Kleinkläranlagen müssen eine Bauartzulassung besitzen und nach DIN 4261 errichtet werden. Für den Bau und Betrieb einer vollbiologischen KKA ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese muss bei der zuständigen Wasserbehörde beantragt werden (s. Abwasser -> Formulare). Die Kosten für Herstellung, Betrieb und Wartung der Kleinkläranlage trägt der Grundstückseigentümer. Für die Wartung der KKA ist ein Wartungsvertrag nachzuweisen. In Abhängigkeit vom Anlagentyp sind mindestens zwei Wartungen im Jahr durchzuführen. Gemäß Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Oßling ist die Verwaltung zur Kontrolle der Wartung und des Betriebes der KKA berechtigt und verpflichtet. Wartungsprotokolle müssen demnach der Gemeindeverwaltung in Kopie vorgelegt werden, da die Daten im Kleinkläranlagenkataster erfasst und der Landesdirektion Sachsen im Rahmen der Abwasserabgabeveranlagung nachgewiesen werden müssen. Was ist eine biologische Kleinkläranlage? Zu einer biologischen KKA gehört eine mechanische Vorreinigung (Vorklärung), eine biologische Reinigungsstufe und ggf. eine Nachklärung. Das Abwasser kann nach dem Durchfließen einer solchen Anlage in ein Oberflächengewässer eingeleitet oder in den Untergrund versickert werden. Was muss bei der Planung einer biologischen Kleinkläranlage unbedingt beachtet werden? Nicht alle Anlagen bzw. Verfahren sind für jedes Grundstück geeignet. Jede biologische KKA sollte individuell auf ihre räumlichen und persönlichen Rahmenbedingungen ausgelegt werden. Wichtige Punkte, welche bei der Auswahl einer Anlage beachten werden sollten, sind:
Welche biologischen Reinigungsverfahren gibt es? Die dezentrale Abwasserentsorgung hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt, so gibt es viele Hersteller biologischer Kleinkläranlagen. Die Verfahren werden unterschieden in
Eigenkontrolle und Wartung Die Funktion und Betriebsbereitschaft einer biologischen KKA sind jederzeit zu gewährleisten. Je nach Anlagentyp sind dazu kontinuierliche Aufgaben durchzuführen und entsprechend in ein Betriebstagebuch einzutragen. Des Weiteren muss jede biologische KKA regelmäßig gewartet werden. Diese Wartung muss eine zertifizierte Fachfirma durchführen. Der Nachweis der Wartung ist der Gemeinde Oßling als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft jährlich in Form von Protokollen vorzulegen. Inbetriebnahme der Anlage Nach Inbetriebnahme der KKA erfolgt die Abnahme der Anlage durch einen Mitarbeiter der Verwaltung nach entsprechender Terminvereinbarung. Bei der Abnahme sind der Wartungsvertrag und das Inbetriebnahmeprotokoll vorzulegen. Ablaufplan Errichtung Kleinkläranlage 1. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis/ Einleiterlaubnis Dieser Antrag ist generell bei der Gemeinde Oßling zu stellen, Formularvordrucke finden sie hier. Bitte beachten Sie die notwendigen Unterlagen, welche mit dem Antrag eingereicht werden müssen. 2. Beginn der Bauausführung Sobald die wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Einleiterlaubnis vorliegt, kann mit den Bauausführungen begonnen werden. Es dürfen nur Anlagen mit der geforderten Zulassung errichtet werden. 3. Abnahme der Anlage Nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgt die Abnahme der Kleinkläranlage durch die Gemeindeverwaltung Oßling. Bei der Abnahme ist auch ein Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma vorzulegen. Für die individuelle Beantwortung Ihrer Fragen erreichen Sie Frau Annett Wessela unter der Telefonnummer 035792 / 51 100 oder E-Mail: wessela@ossling.net. Um sich für eine geeignete Kleinkläranlage entscheiden zu können, ist es empfehlenswert, sich verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen. Die neue Website www.kleinklaeranlagen-markt.de des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung e.V. bietet diesen Service. Nur fünf Minuten Zeit sind notwendig, um ein entsprechendes Formular auszufüllen, dieses wird dann an verschiedene Hersteller von Kleinkläranlagen weiter geleitet, die im Gegenzug eigene Angebote dem Bürger zuschicken. Darüber hinaus stehen auf dieser Website eine Vielzahl von Fachinformationen zur Verfügung. Es werden Technologien und Funktionsweise von Kleinkläranlagen erläutert und Hinweise zu Einbau, Inbetriebnahme und Wartung der Anlagen gegeben. Auch eine Übersicht über die gesetzlichen Rahmenbedingungen ist aufgeführt. |
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